Betriebsordnung

Betriebsvorschriften

Besuchsordnung

Schlosswellness an der Schloss

  • Im gesamten Wellnessbereich gilt absolutes Rauchverbot.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Betriebsordnung und die Anweisungen des Betreibers / des Bedienpersonals der Sauna zu befolgen.
  • Im Verlauf der Wellnesskur – vom Verlassen des Umkleideraums bis zum Ende der gesamten Prozedur einschließlich des Aufenthalts im Ruheraum – ist der Besucher nackt. Der Zugang zum Whirlpool ist in Badebekleidung möglich.
  • Der Besucher befolgt die Hygienevorschriften, indem er beim Sitzen auf den Pritschen des Aufwärmeraums, auf den Liegen im Ruheraum, den Bänken im Umkleideraum usw. Als Unterlage ein Handtuch oder eine andere geeignete Textilunterlage verwendet. Sollte der Besucher eigene Handtücher und Leintücher verwenden, müssen diese bei jedem Besuch des Wellnessbereichs sauber sein.
  • In allen Räumen der Sauna bewegt sich der Besucher barfuß oder in seinen eigenen Badeschuhen, die er vor dem Betreten des Aufwärmeraumes und des Whirlpools ablegt. Der Besucher bewegt sich vorsichtig, um Unfälle vorzubeugen.
  • Während des Aufenthalts im nassen Teil der Sauna ist Essen und Trinken verboten. Der Besucher muss sich rücksichtsvoll und diskret gegenüber anderen verhalten und zur Bewahrung eines hohen hygienischen, ästhetischen und gesellschaftlichen Niveaus der Sauna beitragen.
  • Vor dem Betreten des Whirlpools ist jeder Besucher verpflichtet sich gründlich zu duschen, am besten ohne dabei Kosmetikmittel zu verwenden.
  • Betreten Sie den Whirlpool einzeln über eine Treppe, bitte nicht seitlich einsteigen.
  • Im Whirlpool ist das Verwenden jeglicher Kosmetikmittel verboten.
  • Kindern bis 1 J. ist der Eintritt zum Whirlpool verboten.
  • Kinder im Alter von 1 bis 3 J. müssen Badewindeln tragen, bzw. eine Badehose mit einem Gummiband um die Schenkel. Während des Aufenthalts im Whirlpool sollten diese Kinder auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen.
  • Das Tauchen im Whirlpool ist streng verboten.
  • Der Eintritt in den Wellnessbereich ist Kindern bis 12 J. ausschließlich in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen erlaubt.